Code of conduct
1. Präambel
Das Filmfest Oberursel verpflichtet sich zur Schaffung einer respektvollen und inklusiven Umgebung für alle Teilnehmer*, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale. Wir sind bestrebt, ein Festival zu gestalten, das von Vielfalt geprägt ist und in dem sich jeder wohl und sicher fühlt.
2. Gewählte Rechtsform und Zweck des Festivals
Die gewählte Rechtsform, die das Filmfest Oberursel (im Folgenden „das Filmfest“) vertritt (van Ons GmbH) agiert lediglich als Rechtsträger zu Zwecken der buchhalterischen Abrechnung und formellen Abwicklung und hegt keinerlei Absicht, aus der Veranstaltung finanziellen Nutzen zu ziehen. Die vorrangige Zielsetzung besteht darin, Künstlern einen Ort der Begegnung zu bieten und aktiv zur Förderung der Filmkultur beizutragen. Filmschaffenden soll ein Forum des Austauschs und der Meinungsbildung geboten werden, sowie Raum für kreative Dialoge und inspirierende Diskussionen schaffen. Durch diese klare Abgrenzung distanziert sich das Filmfest Oberursel von reinen Wirtschaftsunternehmen, Veranstaltungen im Messekontext sowie von reinen Wettbewerbsveranstaltungen und Filmtouren.
3. Respekt und Höflichkeit
Alle Teilnehmer, einschließlich Besucher, Filmemacher, Mitarbeiter und Freiwillige, werden aufgefordert, respektvoll und höflich miteinander umzugehen. Jegliche Form von Diskriminierung, Belästigung oder Beleidigung wird nicht toleriert.
4. Diversität und Inklusion
Das Filmfest Oberursel fördert Diversität und Inklusion, sowohl in inneren Strukturen als auch in der Außendarstellung. Wir schätzen die Vielfalt der Perspektiven und Meinungen und ermutigen alle dazu, zu einer inklusiven Filmgemeinschaft beizutragen.
5. Fairness und Gleichbehandlung
Wir setzen uns für Fairness und Gleichbehandlung ein. Jeder Teilnehmer wird unabhängig von seiner Position oder Rolle im Festival fair behandelt. Diskriminierung, Ungleichbehandlung oder Bevorzugung werden nicht toleriert.
Das Filmfest versteht sich als fairer Arbeitgebender, der anstrebt alle Mitarbeiter für ihre Arbeit angemessen bezahlen. Derzeit ist das Festival noch auf die Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter angewiesen. Wir schätzen die engagierte Arbeit und den Einsatz unserer ehrenamtlichen Teammitglieder sehr und arbeiten kontinuierlich daran, langfristig verbesserte Bedingungen zu schaffen, um eine angemessene Vergütung zu ermöglichen. Wir danken allen, die sich freiwillig für das Festival einsetzen und zu seiner erfolgreichen Umsetzung beitragen.
6. Jury
Jurys sollen divers und unabhängig besetzt werden.
7. Umgang mit Filmschaffenden und Einreichemodalitäten
Die Kommunikation mit den Filmschaffenden erfolgt fair und transparent. Insbesondere sind unsere Einreichemodalitäten eindeutig und transparent; dies bezieht sich insbesondere aber nicht ausschließlich auf die Preisvergabe. Die Informationen sind dauerhaft auf unserer Website veröffentlicht. Das Festival ermutigt Filmemacher, am Festival teilzunehmen. Die Einreichung allein verpflichtet hingegen nicht automatisch zur Teilnahme. Wir legen Wert auf Transparenz und eine offene und faire Kommunikation. Das Festival ist abhängig von den eigenen Mitteln bemüht, finanziell benachteiligten Filmschaffenden die Teilnahme am Festival zu ermöglichen.
Die Einreichegebühren des Festivals sollen angemessen sein. Das Festival verpflichtet sich, alle eingereichten Filme zu sichten. Wird ein Film nicht angenommen, informiert das Festival den Einreichenden.
Das Filmfestival verpflichtet sich, Vertretern der ausgewählten Filme kostenfreie Akkreditierungen zur Verfügung zu stellen. Optional sind je nach Bedeutung und Möglichkeit des Festivals beispielsweise die Übernahme von Reise- und Übernachtungskosten oder angemessene Screening-Fees.
8. Aufführungsrechte und Nutzung von Bild- und Filmmaterial
Die übertragenen Aufführungsrechte beziehen sich auf die Projektion im Rahmen der jeweiligen Festivalausgabe sowie etwaige unterjährige Folgeveranstaltungen, die damit in engem Zusammenhang stehen. Im letzteren Fall informiert das Festival den / die Filmschaffenden entsprechend der Einreichebedingungen. Darüber hinaus wird an die Festivalteilnahme keine Überlassung des Films gekoppelt (zB TV, Internet, Aufführungen jeglicher Art etc.), sofern die Rechteinhaber nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Das Festival behält sich die Nutzungsrechte von Bild- und Filmmaterial für Presse- und Werbezwecke der zu zeigenden und gezeigten Filme vor (z.B. Standbilder auf der Festival-Website zur Ankündigung des Festival-Programms, Fotos und Videoaufnahmen am Tag der Veranstaltung für Presseartikel, etc.). Dies soll neben der Förderung des Festivals auch der Förderung der Filmemacher dienen. Die Anzahl der Vorführungen im Festivalprogramm ist mit den Rechteinhaber*innen im Rahmen der Einladung zu klären.
Das Festival zeigt den Film in dem mit den Rechteinhaber*innen rechtzeitig abgesprochenen Format. Das Festival sichert die bestmögliche Projektion zu und zeigt keine unfertigen oder als Sichtungsmaterial gekennzeichneten Fassungen.
9. Preisvergabe
Das Festival händigt die Preise so schnell wie möglich an die Preisträger aus und zahlt ihnen das Preisgeld in der Höhe aus, wie es in den Regularien im Katalog oder auf der Homepage veröffentlicht wurde.
10. Sicherheit am Veranstaltungsort
Die Sicherheit aller Teilnehmer hat oberste Priorität. Wir erwarten von allen, sich verantwortungsbewusst zu verhalten und zur Schaffung einer sicheren Umgebung beizutragen.
11. Einhaltung der Festivalrichtlinien
Alle Teilnehmer werden angehalten, die Festivalrichtlinien und -regeln zu respektieren und einzuhalten. Diese umfassen Verhaltensstandards während der Veranstaltungen, Vorführungen und in allen Festivalbereichen.
12. Zusammenarbeit und Teamarbeit
Das Filmfest Oberursel fördert Zusammenarbeit und Teamarbeit. Alle Teilnehmer werden ermutigt, konstruktiv zusammenzuarbeiten und zur positiven Atmosphäre des Festivals beizutragen.
13. Meldung von Problemen
Falls jemand Zeuge von Fehlverhalten oder Verstößen gegen diesen Code of Conduct wird, wird er ermutigt, dies umgehend den Festivalorganisatoren mitzuteilen. Beschwerden werden vertraulich behandelt, und Maßnahmen werden ergriffen, um angemessen auf gemeldete Vorfälle zu reagieren.
14. Einverständnis
Mit der Teilnahme am Filmfest Oberursel erklären sich alle Teilnehmer damit einverstanden, diesen Code of Conduct zu respektieren und einzuhalten. Das Festival behält sich das Recht vor, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich des Ausschlusses von Teilnehmern, die gegen diesen Code verstoßen.
* Der vorliegende Artikel verwendet die männliche Form als generisches Maskulinum, das alle Geschlechter gleichermaßen einschließt. Es wird darauf hingewiesen, dass dies lediglich aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung geschieht und keinerlei Absicht beinhaltet, Geschlechter zu vernachlässigen oder zu diskriminieren. Wir erkennen die Wichtigkeit von inklusiver Sprache an und respektieren die Vielfalt der Geschlechteridentitäten.

