07.08. – 10.08.2025

Terms of Submission

Präambel

Das Filmfest Oberursel (im Folgenden „das Filmfest“) verpflichtet sich zur Schaffung einer respektvollen und inklusiven Umgebung für alle Teilnehmer*, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Behinderung oder anderer persönlicher Merkmale. Wir sind bestrebt, ein Festival zu gestalten, das von Vielfalt geprägt ist und in dem sich jeder wohl und sicher fühlt. Einreichende verpflichten sich, diese Grundsätze zu respektieren. Wir verweisen diesbezüglich auf unseren Code of Conduct.

 

1. Teilnahmeberechtigung und Kategorien

Das Filmfest steht Filmschaffenden aus aller Welt offen. Teilnahmeberechtigt sind Kurzfilme, Langspielfilme und Musikvideos (im Folgenden „Werke“). Kurzfilme dürfen eine maximale Länge von 25 Minuten haben, Spielfilme müssen mindestens 40 Minuten lang sein. Musikvideos werden mit einer Länge bis unter 5 Minuten zugelassen. Alle Genres sind erlaubt, mit Ausnahme von Werken mit pornografischen Inhalten und extremen Gewaltdarstellungen.

Eingereicht werden kann in den folgenden Kategorien:

  • Feature Film – Narrative
  • Feature Film – Documentary
  • Short Narrative (Kurzfilm – Erzählung)
  • Short Documentary (Kurzfilm – Dokumentation)
  • Short Animation (Kurzfilm – Animation)
  • Short Experimental / Arthouse (Kurzfilm – Experimentell / Arthouse)
  • Short AI generated (Kurzfilm – KI-generiert)
  • Short – Comedy
  • Films for KIDS
  • SPECIAL: Films about INTEGRATION
  • SPECIAL: Films with a FOOD FOCUS
  • Music Video (Musikvideo)

2. Einreichungsprozess

Einreichungen erfolgen ausschließlich über die Plattform filmfreeway.com (https://filmfreeway.com/FilmfestOberursel) unter Entrichtung der dort genannten Einreichgebühren

Alle nicht-deutschen Werke müssen mit deutschen oder englischen Untertiteln im Zeitpunkt ihrer Einreichung versehen sein.

Werke müssen für die Sichtung auf filmfreeway.com zur Verfügung gestellt werden. Ausgewählte Werke müssen in hoher Auflösung herunterladbar sein, um gezeigt werden zu können. DVDs und anderweitige Downloads werden für den Auswahlprozess nicht bearbeitet.

Mit der Einreichung zum Festival bestätigt der Einreichende, dass er die Rechte an dem eingereichten Werk besitzt. Der Einreichende versichert insbesondere, dass seine Einreichung keine GEMA-pflichtige Musik enthält. Der Einreichende stellt das Filmfest von sämtlichen Ansprüchen der GEMA sowie allen weiteren Ansprüchen anderer Parteien wegen etwaiger Rechtsverletzungen ausdrücklich frei.

Alle Werke müssen für die Teilnahme zu Sichtungszwecken mit deutschen oder englischen Untertiteln eingereicht werden.

Wird ein Werk in die Auswahl für die Vorführung beim Festival aufgenommen, so ist das Werk binnen zwei Wochen nach Mitteilung hierüber wie folgt einzureichen:

  • Werke in englischer Sprache müssen mit deutschen Untertiteln versehen werden.
  • Werke in deutscher Sprache müssen mit deutschen Untertiteln versehen werden.
  • Alle anderssprachigen Werke müssen mit deutschen und englischen Untertiteln eingereicht werden.

Das Filmfest möchte auf diese Weise sowohl deutschem als auch internationalem Publikum Zugang zu den Werken der Künstler verschaffen.

3. Fristen

Die Einreichfristen können auf filmfreeway.com eingesehen werden. Nach Ende der Frist eingereichte Filme werden nicht berücksichtigt.

4. Auswahl

Eine ausgewählte Arbeit darf nach der schriftlichen Bestätigung der Teilnahme durch die Einreichenden nicht mehr vom jeweiligen Wettbewerb zurückgezogen werden. Falls Beiträge nach der Auswahl einen neuen Rechteinhaber erhalten, muss dem Filmfest die Zustimmung dieser Person zur Teilnahme am Wettbewerb übermittelt werden. Es werden keine Leihmieten für Wettbewerbsbeiträge gezahlt.

5. Auswahlbenachrichtigung

Die Einreichenden werden spätestens ca. 2 Monate vor Festival-Beginn benachrichtigt.

Filmschaffende, deren Filme ausgewählt wurden, müssen rechtzeitig alle erforderlichen Materialien für die Festivalpublikation bereitstellen.

6. Auswahlverfahren

Eingereichte Werke werden zunächst von einem Auswahlteam gesichtet und im Anschluss von einer unabhängigen Jury unter Berücksichtigung aller Einreichungen ausgewählt. Die Mitglieder sind auf der Website des Festivals transparent aufgeführt (https://filmfest-oberursel.de/team/).

Die Auswahl basiert auf künstlerischer Qualität, Originalität und Relevanz für das Festivalthema.

Eine Begründung über die Ablehnung eines Werks ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich

Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und können nicht angefochten werden.

7. Auszeichnungen

Der beste Film in der Kategorie „Spielfilm“ wird mit einem Preisgeld von 1.000 Euro ausgezeichnet.

Der beste Film in allen Kurzfilmkategorien wird als „Bester Kurzfilm“ mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgezeichnet.

Der beste Film zum Thema „Food“ wird mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgezeichnet.

Der beste Film zum Thema Integration wird mit dem Rotary Sonderpreis mit einem Preisgeld von 500 Euro ausgezeichnet.

8. Preisverleihung

Der Empfänger eines Preisgeldes erklärt sich damit einverstanden, den Preis persönlich entgegenzunehmen. Ist eine persönliche Anwesenheit nicht zumutbar, kann ein Live-Interview mit Zoom oder ähnlichem arrangiert werden. Die Zumutbarkeit hängt insbesondere von folgenden Faktoren ab: Aufenthaltsort des Empfängers, Distanz zum Festivalort, Kosten der Anreise und etwaige Übernahme der Reisekosten durch das Festival, physischer Zustand des Empfängers, z.B. Krankheit.

Sollte der Preisträger weder persönlich noch virtuell an der Verleihung teilnehmen können, behält sich das Filmfest vor, den Preis an den zweitbesten Film zu vergeben.

Der Preisträger muss dem Filmfest eine gängige Möglichkeit zur Überweisung anbieten und ggf. anfallende Überweisungskosten (z.B. Kosten einer Auslandsüberweisung) übernehmen. Das Filmfest übernimmt keine Verantwortung für eine etwaige Steuerpflicht des Empfängers.

Die Preisträger werden während der Abschlussveranstaltung öffentlich bekannt gegeben.

Alle Entscheidungen über die Vergabe des Preises liegen im Ermessen der Jury und sind endgültig.

9. Lizenz und Rechte

Durch die Einreichung erklären sich die Filmschaffenden damit einverstanden, dem Filmfest das Recht zur öffentlichen Vorführung des eingereichten Films während des Festivals zu gewähren.

Das Filmfest behält sich das Recht vor, Ausschnitte der eingereichten Filme für Werbe- und Promotionszwecke zu verwenden.

Einreichende stellen folgende Materialien zur Verfügung:

  • Filmstills (Mindestbreite 1920 Pixel & Mindesthöhe 1200 Pixel, JPG/TIFF) sowie ein Portrait des Regisseurs*der Regisseurin (Mindestbreite 1200 Pixel & Mindesthöhe 1920 Pixel, JPG/TIFF) – mit Bildunterschrift – in elektronischer Form
  • Filmplakat in elektronischer Form (300dpi JPG auf 13 x 18 cm),

Das Material kann vom Filmfest zum Zwecke redaktioneller Berichterstattung über das Filmfest an Dritte weitergegeben werden und darf von diesen genutzt werden.

Die Bilder werden darüber hinaus für die öffentlich zugänglichen Printprodukte (Festivalpublikationen) und Online-Medien (Internetseiten, Apps, Social-Media-Kanäle) des Filmfests genutzt und bleiben dort zeitlich und territorial unbeschränkt verfügbar.

Das Filmfest behält sich vor, die eingereichten Filme bei unterjährigen Folgeveranstaltungen erneut zu zeigen (z.B. in Form eines „Best of“ o.ä. Formate). Das Filmfest informiert Filmschaffende rechtzeitig hierüber. Diese können bis zu drei Wochen vor dem jeweiligen Screening der erneuten Nutzung widersprechen. Das Filmfest bemüht sich in diesem Fall nach Möglichkeit eine angemessene Screening-Fee an die Einreichenden zu zahlen.

10. Datenschutz

Mit der Einreichung Ihres Werks gestatten Sie dem Filmfest, die von Ihnen angegebenen Daten zum Zweck der Abwicklung des Filmfests (Festival, Verleih und Archiv) zu verarbeiten. Diese Einwilligung ist die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a) EU-Datenschutzgrundverordnung – DSGVO). Ihre Daten werden nur solange gespeichert, wie sie für den o.g. Zweck erforderlich sind, und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Sonstige Bedingungen

Das Filmfest behält sich das Recht vor, notwendige Änderungen im Festivalablauf vorzunehmen.

Die Teilnahme am Festival bedeutet die bedingungslose Anerkennung aller Bestimmungen dieser Richtlinien. Produzenten, Verleiher oder sonstige Personen oder Organisationen, die ein Werk anmelden, haben sich gegenüber dritten Personen, die an der Produktion beteiligt waren, zu vergewissern, dass diese mit einer Teilnahme am Festival einverstanden sind.

12. Gültigkeit

Dieses Reglement wird in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. In Zweifelsfällen entscheidet die deutsche Fassung.

 

*Es wurde die männliche Form als generisches Maskulinum verwendet, das alle Geschlechter gleichermaßen einschließt. Es wird darauf hingewiesen, dass dies lediglich aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung geschieht und keinerlei Absicht beinhaltet, Geschlechter zu vernachlässigen oder zu diskriminieren. Wir erkennen die Wichtigkeit von inklusiver Sprache an und respektieren die Vielfalt der Geschlechteridentitäten.